Willkommen bei Berner, Fischer & Partner
Berner, Fischer & Partner
Unsere Kanzlei wurde am 12. August 1912 von dem Justizrat Ernst Vogel gegründet, der sie bis 1953 führte. 1934 trat Dr. jur. Adolf Freiherr von Massenbach als Sozius hinzu. Mit diesem begründeten die Namensträger unserer Partnerschaft, Dr. Berner und Dr. Fischer, 1974 eine Sozietät, die sie nach dem Tod von Herrn Dr. v. Massenbach 1975 weiterbetrieben.
Auf diese Tradition, den Weg und die Entwicklung unserer Praxis seit 1975 blicken wir nicht ohne Stolz zurück: Heute sind wir 15 Partner: Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die sich der nahezu 100jährigen Tradition einer eingeführten Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet wissen und die Kanzlei mehr und mehr als modernen Dienstleistungsbetrieb in die Zukunft führen wollen.
Rechtsanwältin Andrea Fredrich erläutert die Auswirkungen der zum 01.11.2011 geänderten Trinkwasserverordnung
Über die Pflichten zur Sauberhaltung des Leitungswassers wurde fachübergreifend mit Vertretern des Haus- und Grundeigentümerverbandes und des Sanitärhandwerks diskutiert.
OVG Lüneburg bestätigt Planungen zur Erweiterung des Gewerbegebiets in Daverden
Die Planungen des Flecken Langwedel zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Daverden - beabsichtigt ist die Ausweisung zusätzlicher Flächen im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet und der Autobahn - können fortgesetzt werden ...
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Dr. Heise Vorsitzender des Verdener Anwaltsvereins
Der VerdenerAnwaltsverein hat am 18.04.2012 im Akzent Hotel Höltje seine jährliche Mitgliederversammlung durchgeführt.
In diesem Rahmen erfolgte auch die Neuwahl des Vorstands ...
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Teile der neuen Niedersächsichsen Bauordnung bereits jetzt in Kraft getreten
Die Neufassung der NBauO wurde am 12.04.2012 verkündet. Das Gesetz tritt vollständig am 01.11.2012 in Kraft.
Einige Vorschriften gelten allerdings bereits ab dem 13.04.2012 und sind auch in bereits laufenden Genehmigungsverfahren anwendbar.
Hierbei handelt es sich um die Regelungen ...
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Keine Genehmigung für Verbrauchermarkt in Thedinghausen
Keine Genehmigung für Verbrauchermarkt in Thedinghausen - Bebauungsplan wirksam
Das Verwaltungsgericht in Stade hat nach einem Ortstermin in Thedinghausen mit Urteil vom 19.04.2012 entschieden, dass der Bebauungsplan der Gemeinde Thedinghausen für die Syker Straße wirksam ist und dementsprechend die beantragte Genehmigung für einen weiteren Verbrauchermarkt (Penny) auf dem Grundstück neben dem EDEKA-Markt zu Recht abgelehnt wurde
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