Sie haben sich etwas aufgebaut.
Wir beschützen es.
Das Zusammenwirken von spezialisierten Rechtsanwälten, kompetenten Steuerberatern und erfahrenen Notaren garantiert unseren Mandanten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir verstehen uns als modernen Dienstleister mit einem ausgeprägten Verständnis für betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die Landwirtschaft ist seit Jahren einem Strukturwandel unterworfen, wie ihn kaum ein anderer Wirtschaftszweig erlebt. Sich ändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen begegnen wir mit besonders spezialisierter und aktueller Rechtsbetreuung.
Rechtsanwalt Dr. von Eickstedt kennt als Betriebsnachfolger die Praxis der Land- und Forstwirtschaft. Frau Dr. Bremer ist in der Landwirtschaft aufgewachsen und hat Agrarwissenschaften Bachelor und Master in Göttingen studiert. Sie leitet neben der anwaltlichen Tätigkeit gemeinsam mit ihrer Familie einen Milchviehbetrieb im Landkreis Cuxhaven. Mit beiden Rechtsanwälten haben Sie Ansprechpartner auf Augenhöhe an Ihrer Seite, die wissen, wovon Sie sprechen.
Wesentliche Themenbereiche sind:
Unsere Kanzlei ist mit erfahrenen Rechtsanwälten seit vielen Jahren auf nahezu allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig. Im Mittelpunkt steht dabei die Beratung und Vertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Insbesondere erbringen wir für Sie folgende Leistungen:
Der Bau einer Immobilie ist ein komplexes Vorhaben. Die Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen (Bauherr, Architekt, Generalunternehmer, Handwerker, Behörden etc.) führt zu einer konfliktträchtigen Gemengelage. Damit Sie bei der Planung/Vertragsgestaltung/Realisierung eines Bauvorhabens bzw. in der Gewährleistungszeit nichts übersehen, stehen wir Ihnen mit unserer hochspezialisierten, fachanwaltlichen Beratung kompetent zur Seite.
Wir vertreten sowohl Architekten
als auch Unternehmen, die ein Bauvorhaben umsetzen möchten
Ihre rechtliche Absicherung ist ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg. Unsere erfahrenen und spezialisierten Anwälte sind Meister Ihres Fachs und kennen die Rechtslage und aktuelle Vorschriften. Besonderen Wert legen wir auf eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung. Auf Augenhöhe, durchsetzungsstark und unkompliziert.
Wir beraten Ihr Unternehmen
Als Basis für Ihre Verhandlungs- und Prozesserfolge legt Dr. Friedrichs besonderen Wert auf eine individuelle, praxisnahe und lösungsorientierte Beratung.
Seine fachliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung sowie sein Wissen in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung und nicht zuletzt sein persönliches Engagement sind weitere Eckpfeiler, um Ihre Rechte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich durchzusetzen zu können.
Der Bau einer Immobilie ist ein komplexes Vorhaben. Die Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen (Bauherr, Architekt, Generalunternehmer, Handwerker, Behörden etc.) führt zu einer konfliktträchtigen Gemengelage. Damit Sie bei der Planung/Vertragsgestaltung/Realisierung eines Bauvorhabens bzw. in der Gewährleistungszeit nichts übersehen, stehen wir Ihnen mit unserer hochspezialisierten, fachanwaltlichen Beratung kompetent zur Seite.
Zu unseren Mandanten zählen Bauunternehmen, Generalunternehmer und Unternehmen, die als Bauherren auftreten. Themen im Rahmen des privaten und öffentlichen Baurechts in allen ihren Facetten und die außergerichtliche/gerichtliche Vertretung bilden einen fachlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Besondere Expertise haben wir in folgenden Themenfeldern:
Ihre rechtliche Absicherung ist ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg. Unsere erfahrenen und spezialisierten Anwälte sind Meister Ihres Fachs und kennen die Rechtslage und aktuelle Vorschriften. Besonderen Wert legen wir auf eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung. Auf Augenhöhe, durchsetzungsstark und unkompliziert.
Als Unternehmer haben Sie in Ihre Firma oftmals jahrzehntelang viel Herzblut investiert und sie nachhaltig aufgebaut. Um Ihr Lebenswerk auch nach Ihrem Ausscheiden in guten Händen zu wissen, Unstimmigkeiten zu vermeiden, aber auch, um gesetzliche Vergünstigungen bei der Übertragung auszuschöpfen, raten wir Ihnen, sich unbedingt frühzeitig mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen.
Als routinierter Anwalt für Erbrecht steht Dr. Friedrichs Unternehmern schon seit vielen Jahren zur Seite und betreut unsere Mandanten mit viel Sachverstand und Sensibilität bei Fragestellungen rund um die Themen
Im Bereich Gesellschaftsrecht sind unsere weitreichenden steuerlichen und rechtlichen Expertisen von besonderer Bedeutung für unsere Mandanten, da sie maßgeblich zu einer ganzheitlichen Lösung beitragen und für sie den optimalen Nutzen generieren.
Möchten Sie ein Unternehmen gründen, geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform. Gründen Sie allein oder mit anderen zusammen? Volles Risiko oder voller Haftungsschutz? Wir stehen Ihnen unkompliziert und mit Rat und Tat zur Seite. So bauen Sie auf einem guten Fundament auf.
Auch nach der Gründung bleiben wir selbstverständlich an Ihrer Seite und als sachkundiger Fachanwalt unterstützt Sie Dr. Friedrichs im Wesentlichen:
Unabhängig von der Größe und der Branche Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie, die optimalen vertraglichen Grundlagen für Ihre Tätigkeiten zu entwickeln. Unsere Spezialisten behalten dabei für Sie sämtliche Themen im Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht im Auge.
Unsere Beratung ist klar und lässt keine Fragen offen, sodass Sie guten Gewissens eine souveräne Entscheidung im Sinne Ihres Unternehmens treffen können.
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Kompetenzen in folgenden Bereichen:
Sie sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren und Ihnen stehen Sicherungsrechte zu? Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten? Sie werden von dem Insolvenzverwalter in Anspruch genommen?
Wir sind beratend und forensisch in allen Bereichen des Insolvenzrechts für Sie tätig. Hierbei agieren wir nicht als Insolvenzverwalter, sondern konzentrieren uns einzig auf die Belange unserer Mandanten.
Versicherungen sind dazu da, Ihr Unternehmen im Notfall zu schützen. Doch insbesondere dann, wenn es um viel Geld geht, werden Unternehmer oft alleingelassen. Wie ist es bei Ihnen? Lässt Ihr Versicherer Sie warten? Hat er die Zahlungen gekürzt oder möchte er schlimmstenfalls gar nicht zahlen?
In vielen Fällen liegt der Teufel im Detail, wenn ein Antrag auf Zahlung von der Versicherung abgelehnt wird. Nicht immer ist eine abgelehnte Zahlung allerdings rechtlich begründet.
Wir beraten seit Jahren Versicherungsnehmer und kennen die Tricks der Versicherer. Gerne prüfen wir Ihren Anspruch auf Zahlung, schätzen Ihre Erfolgschancen ein und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.
Besondere Expertise hat er im Bereich folgender Versicherungsverträge:
Wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist und Betriebsvermögen zum Eigentum gehört, spielen die Interessen anderer Familienmitglieder insbesondere bei Unternehmen im Familienbesitz eine wichtige Rolle.
Im Vorfeld, aber durchaus auch nach einer Eheschließung sollten daher beispielsweise ehevertragliche Vorkehrungen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung u.a.) getroffen werden, die einen Fortbestand des Unternehmens mit seinen Arbeitsplätzen gewährleisten, aber die Interessen und die Lebenssituation des anderen Ehegatten nicht aus dem Blick verlieren.
Wir beurkunden und beraten Sie in den Bereichen:
In diesem Bereich sind unsere weitreichenden steuerlichen und rechtlichen Expertisen von besonderer Bedeutung für unsere Mandanten, da sie maßgeblich zu einer ganzheitlichen Lösung beitragen und für Sie den optimalen Nutzen generieren.
Möchten Sie ein Unternehmen gründen, geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform. Gründen Sie allein oder mit Anderen zusammen? Volles Risiko oder voller Haftungsschutz? Wir stehen Ihnen unkompliziert und mit Rat und Tat zur Seite. So bauen Sie Ihr Unternehmen auf einem guten, soliden Fundament auf.
Auch nach der Gründung bleiben wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie u.a. bei:
Das Immobilienrecht bildet einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit. Dazu zählen:
Dadurch, dass das Landwirtschaftsrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellt, können wir Hofübergabeverträge – wenn möglich, unter Einbeziehung aller Beteiligten – interessengerecht gestalten. Dabei haben wir die Entwicklungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes und den Familienfrieden gleichermaßen im Blick. Ähnliches gilt für die Begründung und die Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentum, bei denen wir auch auf anwaltliche Spezialkenntnisse auf den Gebieten des Bau- und Wohnungseigentumsrechts zurückgreifen können.
Jede notarielle Vertragsgestaltung setzt eine umfassende und interessengerechte Beratung voraus. Diese leisten wir in gleicher Weise wie eine professionelle Abwicklung aller notariellen Aufträge durch geschulte und erfahrene Mitarbeiterinnen.
Die Gestaltung der Vermögensübertragung von Todes wegen stellt einen weiteren Schwerpunkt der bei uns tätigen Notare dar. Eine wesentliche Besonderheit der Vermögens- und der Unternehmensnachfolge ist, dass in ihr zahlreiche, auch fachübergreifende Rechts- und Fachgebiete, zusammenfließen. Zu den Kerngebieten der Nachfolgeplanung gehören neben dem Erbrecht das Gesellschaftsrecht, das eheliche Güterrecht und – sämtliche Gebiete überlagernd – das Steuerrecht. Nachfolgeberatung ist daher stets ganzheitliche Beratung. Deshalb setzen unsere Notare oft in interdisziplinären Teams, insbesondere unter Beteiligung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Banken, die mit dem / -n Beteiligten erarbeiteten Gestaltungsziele um. Dazu gehört das Einzeltestament genauso wie zweiseitige Verfügungen von Todes wegen (Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag).
Ist der Nachlass gesamthänderisch in einer Erbengemeinschaft gebunden – weil beispielsweise eine vorausschauende Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge von Todes wegen fehlte – erarbeiten unsere Notare mit Ihnen einen Erbauseinandersetzungsvertrag, der der Aufteilung und Überführung des Nachlassvermögens in Allein- oder Bruchteilseigentum der einzelnen Miterben dient. Auch insoweit ist unser interdisziplinärer Ansatz Selbstverständnis unserer notariellen Tätigkeit. Als Unternehmer wissen wir, dass es die Zerschlagung von wirtschaftlichen Werten zu vermeiden gilt. Eine gelungene Erbauseinandersetzung dient überdies der langfristigen Wahrung des Familienfriedens – ein Wert, der nach unserer (anwaltlichen) Erfahrung nicht hoch genug geschätzt werden kann.
Wir beurkunden und beraten im Wesentlichen in folgenden Bereichen:
Eine gute Vorbereitung und Begleitung einer Betriebsprüfung ist unserer Meinung nach sehr wichtig. Wir verfügen über fundamentale Steuerrechtskenntnisse, die oft notwendig sind, um inkorrekte Betrachtungsweisen der Betriebsprüfung, die manchmal auf der Basis fehlerhafter Anweisungen der Finanzverwaltung entstehen, entgegenzuwirken.
Die von uns erstellten Buchführungs- und Abschlussdaten bereiten wir für die Betriebsprüfung vor. Ebenso stehen wir dem Prüfer während der Betriebsprüfung für Fragen zur Verfügung und nehmen auch an der Schlussbesprechung teil, um das optimale Ergebnis für Sie zu verhandeln.
Gern erstellen wir den Jahresabschluss für Sie. So können Sie sicher sein, dass alle steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt und sämtliche Sparmöglichkeiten optimal ausgeschöpft werden.
Die Alternativen bereiten wir verständlich auf und erleichtern Ihnen so die Entscheidungsfindung. Sie haben Zeit, sich auf Ihr operatives Geschäft zu konzentrieren.
Über die Erstellung des Jahresabschlusses erhalten Sie, wenn gewünscht, einen Bericht. Dieser kann auf Wunsch auch einen zusätzlichen Erläuterungsteil enthalten, der Ihre Zahlen optisch ansprechend präsentiert. Damit können Sie auch Terminen mit Banken gelassen entgegensehen.
Egal ob Sie Freiberufler, selbständiger Handwerker oder mittelständischer Unternehmer sind – wir kümmern uns um Ihre Steuererklärungen und nehmen uns die Zeit, diese mit Ihnen zu besprechen.
Außerdem bieten wir Ihnen die unterjährige Überprüfung der Entwicklung Ihres Jahresergebnisses an, um mögliches Optimierungspotenzial zu identifizieren
Von der ersten Idee bis zur realen Umsetzung ist es häufig ein langer und mitunter beschwerlicher Weg. Gut, wenn man dann kompetente Partner zur Seite hat, die die ersten Schritte begleiten.
Wollen Sie den „Sprung“ in die Selbständigkeit wagen? Wir begleiten Ihr Unternehmen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen zur Steueroptimierung. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten leisten wir Ihnen darüber hinaus eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung aus einer Hand.
Finanzbuchhaltung ist weit mehr als das Erfassen von Belegen und Kontieren von Geschäftsvorfällen. Mit aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen behalten Sie den Überblick im Zahlenmeer. Das ist gut für die Liquidität und Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Ob Sie uns regelmäßig einen Stapel Belege abliefern, oder einen großen Teil Ihrer Finanzbuchhaltung selbst erledigen, liegt ganz bei Ihnen. Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten, die Sie sich ersparen wollen:
Nicht nur Einzelunternehmer empfinden die Buchführung als lästigen Klotz am Bein. Wir übernehmen sie gern für Sie:
Die kompetente Beherrschung des Steuerrechts und die individuelle Unternehmensberatung sind die Eckpfeiler unserer Mandantenbetreuung. Um beides effektiv anzuwenden, setzen wir auf langfristige Partnerschaften und eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen.
Unter zeitgemäßer Steuerberatung verstehen wir mehr als nur die klassischen Tätigkeiten einer Steuerberatungskanzlei wie Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärung. In Abhängigkeit zu Ihrer aktuellen Unternehmenssituation bieten wir Ihnen auch ganz individuelle unternehmerische Beratungsleistungen an.
Das vorausschauende Wahrnehmen aktueller Gesetzesänderungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen, aber auch, um steuerliche Vorteile für Sie auszunutzen, betrachten wir darüber hinaus genauso als unsere Aufgabe wie das Aufzeigen anderer effektiver Instrumente, welche Ihre Unternehmenssteuerung erleichtern.
Auf Wunsch erstellen wir auch unterjährige betriebswirtschaftliche Analysen und Handlungsempfehlungen, die wir in regelmäßigen Gesprächen mit Ihnen optimieren bzw. Ihrer jeweiligen Unternehmenslage anpassen.
Unternehmensumwandlungen sowie Betriebsübergänge stellen heute einen Schwerpunkt der Beratungspraxis dar.
Wir beraten Sie sowohl in steuerrechtlichen als auch in gesellschaftsrechtlichen Fragen, welche sich immer bei Firmenumwandlungen oder einem Betriebsübergang stellen. Im Laufe der Zeit können persönliche, aber auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Kriterien zu der Überlegung führen, ob die gewählte Rechtsform noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Die Unternehmensnachfolge muss idealerweise einige Jahre vor Ihrem geplanten Ausscheiden aus dem Unternehmen geplant und umgesetzt werden. Ergänzend zu unserer kompetenten steuerlichen Beratung erhalten Sie auch von unseren Rechtsanwälten wertvolle Unterstützung.
Ob Startkapital zur Existenzgründung, Einrichtung oder Erhöhung Ihres Kontokorrentkredites, die Beantragung eines Finanzierungskredites oder die Beantragung von Fördermitteln – wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Vorbereitung und bei der Durchführung des Gesprächs mit Ihrem Bankberater.
Damit Ihre Chancen auf eine Kreditvergabe steigen, ist es besonders wichtig, beim Gespräch allen quantitativen sowie qualitativen Ansprüchen Ihrer Bank gerecht zu werden.
Durch unsere aussagekräftigen Auswertungen in Verbindung mit persönlichen Beratungsgesprächen geben wir Ihnen alles Notwendige an die Hand.