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Tätigkeitsbereiche für Private Haushalte

Im Bereich der Rechtsberatung sind wir der Fels in der Brandung. Wir hören Ihnen in Ruhe zu und lösen Ihre Angelegenheiten möglichst schnell und vor allem wirtschaftlich.
Die Dienstleistungen unserer Steuerberater dienen in erster Linie der Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten und beugen finanziellen Einbußen vor.

Familie & Vorsorge

Die Eheschließung stellt eines der wichtigsten Ereignisse im Leben eines Paares dar. Das Miteinander, aber auch eine Trennung, werden vom Bürgerlichen Gesetzbuch im Familienrecht geregelt.
Als Eheleute können Sie vor oder auch während Ihrer Ehe einen Ehevertrag miteinander schließen. Es mag zwar unromantisch erscheinen, aber aufgrund der einschneidenden Rechtsfolgen ist es nur vernünftig, sich über die Möglichkeiten eines Ehevertrages beraten zu lassen.
Sofern Sie in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben, sollten Sie in gleicher Weise die rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme einer Trennung bedenken. Dies gilt insbesondere bei dem gemeinsamen Erwerb bzw. der gemeinsamen Finanzierung einer Immobilie.

Unsere Notare sehen sich vor allem als unparteiische Berater, die mit Ihnen vor der Hochzeit gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung in Form eines Ehevertrages entwickeln und vor allem Antworten auf folgende Fragen geben:

Was passiert im Trennungsfall mit dem alleinigen Vermögen eines der Beteiligten, was mit eventuellem gemeinsamem Vermögen? Ist es sinnvoll, Vermögen (etwa ein Haus oder eine Wohnung) gemeinschaftlich oder stattdessen nur durch einen Partner alleine zu erwerben? Hat die Entscheidung womöglich eventuelle steuerliche Konsequenzen? Muss einer der Beteiligten eventuell für die Schulden des Partners haften? Wie kann eine angemessene Absicherung für das Alter erreicht werden, etwa wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung den Beruf aufgibt? Hat einer der Beteiligten bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit eventuelle Ansprüche gegen den anderen? Welche Rechte und welchen Pflichten bestehen hinsichtlich der gemeinsamen Kinder? Was passiert im Fall einer Trennung? Was passiert, wenn einer der Partner verstirbt?
Die Antworten auf all diese Fragen sind von Paar zu Paar ganz unterschiedlich, es gibt aber für jeden Fall die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Eheschließung und auch einer eventuellen Trennung durch individuelle Vereinbarungen zu regeln.

Ist Ihre Beziehung gescheitert, helfen wir Ihnen gern, die Trennung und Vermögensauseinandersetzung konfliktarm und kostengünstig zu gestalten. Insbesondere die notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung gibt die Möglichkeit, einen Großteil der zu klärenden Fragen vertraglich nach dem Familienrecht zu regeln. Das Scheidungsverfahren wird dadurch schneller und wegen der Verringerung des Streitwertes auch deutlich günstiger.

Ein weiteres wichtiges notarielles Tätigkeitsfeld im Familienrecht ist das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich eventueller Fragen zu dem Thema Adoption.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist für die Durchführung des Adoptionsverfahrens nicht zwingend erforderlich, kann jedoch in besonderen Konstellationen oder beim Auftreten von Problemen hilfreich sein.

Zur Einleitung des Adoptionsverfahrens ist zunächst ein notariell beurkundeter Adoptionsantrag erforderlich, der beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Neben dem Antrag des Annehmenden enthält dieser häufig zugleich die erforderlichen Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern sowie ggf. der zu adoptierenden Kinder über 14 Jahre. Auf die Einwilligungserklärung eines leiblichen Elternteils kann verzichtet werden, wenn er unbekannt oder dauerhaft unbekannten Aufenthalts ist. Ferner ist die Ersetzung einer verweigerten Einwilligung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Nach persönlicher Anhörung des zuständigen Jugendamtes und der Verfahrensbeteiligten (leibliche Eltern, Adoptiveltern, zu adoptierendes Kind) sowie ggf. von Geschwisterkindern wird vom Gericht am Ende des Verfahrens die Annahme als Kind ausgesprochen.

Jede notarielle Vertragsgestaltung setzt eine umfassende und interessengerechte Beratung voraus. Diese leisten wir in gleicher Weise wie eine professionelle Abwicklung aller notariellen Aufträge durch kenntnisreiche und erfahrene Mitarbeiterinnen.

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

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Dr. Randolf Friedrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar

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Dr. Bernhard Martini +

Dr. Bernhard Martini

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Arbeitsrecht und Notar

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Christoph Ziems +

Christoph Ziems

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

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