Sie haben sich etwas aufgebaut.
Wir beschützen es.
Das Zusammenwirken von spezialisierten Rechtsanwälten, kompetenten Steuerberatern und erfahrenen Notaren garantiert unseren Mandanten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir verstehen uns als modernen Dienstleister mit einem ausgeprägten Verständnis für betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist und Betriebsvermögen zum Eigentum gehört, spielen die Interessen anderer Familienmitglieder insbesondere bei Unternehmen im Familienbesitz eine wichtige Rolle.
Im Vorfeld, aber durchaus auch nach einer Eheschließung sollten daher beispielsweise ehevertragliche Vorkehrungen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung u.a.) getroffen werden, die einen Fortbestand des Unternehmens mit seinen Arbeitsplätzen gewährleisten, aber die Interessen und die Lebenssituation des anderen Ehegatten nicht aus dem Blick verlieren.
Wir beurkunden und beraten Sie in den Bereichen: