Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie, die optimalen vertraglichen Grundlagen für Ihre Tätigkeiten zu entwickeln. Unsere Spezialisten behalten dabei für Sie sämtliche Themen im Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht im Auge.
Unsere Beratung ist klar und lässt keine Fragen offen, sodass Sie guten Gewissens eine souveräne Entscheidung im Sinne Ihres Unternehmens treffen können.
Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Kompetenzen in folgenden Bereichen: