Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Die Landwirtschaft ist seit Jahren einem Strukturwandel unterworfen, wie ihn kaum ein anderer Wirtschaftszweig erlebt. Sich ändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen begegnen wir mit besonders spezialisierter und aktueller Rechtsbetreuung.
Rechtsanwalt und Notar Dr. von Eickstedt kennt als Betriebsnachfolger die Praxis der Land- und Forstwirtschaft. Auch Rechtsanwältin Lea Gottschalk ist in der aktiven Landwirtschaft aufgewachsen und bestens vertraut mit den Herausforderungen des landwirtschaftlichen Alltags. Sie haben Ansprechpartner auf Augenhöhe an Ihrer Seite, die wissen, wovon Sie sprechen.
Wesentliche Themenbereiche sind:
Dr. von Eickstedt ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht, in der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht des Deutschen Anwaltsverein, im Deutschen Anwaltsverein e.V., in den Familienbetrieben Land und Forst Niedersachsen e.V. und im Landvolk Niedersachsen.