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Tätigkeitsbereiche für Landwirte

Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Agrarrecht

Die Landwirtschaft ist seit Jahren einem Strukturwandel unterworfen, wie ihn kaum ein anderer Wirtschaftszweig erlebt. Sich ändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen begegnen wir mit besonders spezialisierter und aktueller Rechtsbetreuung.

Rechtsanwalt und Notar Dr. von Eickstedt kennt als Betriebsnachfolger die Praxis der Land- und Forstwirtschaft. Sie haben einen Ansprechpartner auf Augenhöhe an Ihrer Seite, der weiß, wovon Sie sprechen.

Wesentliche Themenbereiche sind:

  • Höferecht
  • Hofübergabeverträge
  • Altenteilsrecht
  • Pacht- und Nutzungsverträge
  • Erneuerbare Energien nach EEG: Biogasanlagen, Windenergie u.a..
  • Agrarförderrecht (u.a. Betriebsprämien, Agrarumweltmaßnahmen, Cross
    Compliance)
  • Kaufverträge über Maschinen oder landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Abwehr von Angriffen auf das Eigentum
  • Betriebliche Kooperationen
  • Gesellschaftsrecht
  • Schadensersatzverfahren mit landwirtschaftlichem Hintergrund
  • Recht der landwirtschaftliche Produktion
  • Lieferverträge, Kooperationsverträge, Leasing von landwirtschaftlichen Maschinen

Dr. von Eickstedt ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht, in der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht des Deutschen Anwaltsverein, im Deutschen Anwaltsverein e.V., in den Familienbetrieben Land und Forst Niedersachsen e.V. und im Landvolk Niedersachsen.

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

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