Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Sie planen einen Ausstieg aus der Landwirtschaft oder eine Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes? Sie wollen beispielsweise zusätzlich einen Hofladen oder Ferien auf dem Bauernhof anbieten? Oder Biogas produzieren? Diese und ähnliche Vorhaben berühren unterschiedlichste Steuervorschriften und brauchen im Vorfeld sinnvolle, zukunftsorientierte Konzepte, um Vermögensverluste zu vermeiden.
Mit uns haben Sie zuverlässige und kompetente Steuerberater an Ihrer Seite, die mit ihrem langjährigen Erfahrungsschatz und Spezialkenntnissen in der Agrarbranche Ihre Steuern optimieren, betriebswirtschaftliche Beratung leisten.