Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist und Betriebsvermögen zum Besitzstand gehört, spielen die Interessen anderer Familienmitglieder insbesondere bei Unternehmen im Familienbesitz eine wichtige Rolle.
Im Vorfeld einer Eheschließung sollten daher beispielsweise ehevertragliche Vorkehrungen getroffen werden, mit denen auf die Auswirkungen der Eheschließung und Eheverträge für Unternehmer und Gesellschafter sowie Scheidungsvereinbarungen im Ernstfall eingegangen wird.
Wir beurkunden und beraten Sie in den Bereichen: