Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Als Landwirt stoßen Sie womöglich auf Schwierigkeiten mit Gemeinden und Behörden bei einem Neubau, einer betriebsnotwendigen Erweiterung oder auch des Ersatzes von Gebäuden. Wir beraten Sie in Bezug auf die genehmigungsrechtlichen Vorgaben und die baurechtlichen Bedingungen, räumen Steine aus dem Weg und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Bauvorhaben.
Wir empfehlen, sich im Vorfeld vertraglich abzusichern, wenn schon etwas schief gegangen ist, beraten und vertreten wir Sie gern auch bei Fragen rund um die Themen Gewährleistung und Haftung.
Besondere Expertisen haben wir in folgenden Themenfeldern:
Ihre rechtliche Absicherung ist ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg. Unsere erfahrenen und spezialisierten Anwälte sind Meister Ihres Fachs und kennen die Rechtslage und aktuelle Vorschriften. Besonderen Wert legen wir auf eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung. Auf Augenhöhe, durchsetzungsstark und unkompliziert.