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Tätigkeitsbereiche für Landwirte

Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Jagdrecht

Herr Dr. von Eickstedt, selbst Jagdscheininhaber, berät und vertritt unsere Mandanten kompetent und zuverlässig, wenn sie Probleme mit Ihrem Jagdpachtvertrag, einem Wildschaden etc. haben. Zu unseren Mandanten zählen Jagdpächter, Landwirte, Jagdgenossenschaften, Grundeigentümer, Forstämter und natürlich Jäger und Sportschützen.

Besondere Expertise:

  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen, Jagdpachtminderungen, Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften
  • Beratung und Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich) von Jagdgenossenschaften im Hinblick auf Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern, insbesondere im Hinblick auf außerordentliche Kündigung des Jagdpachtvertrages
  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)
  • Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
  • Waffenrechtliche Probleme
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf
  • Nachfolgeregelungen/-abwicklung von Pachtverträgen im Todesfall
  • Erstellung von Vereinsstatuten, Jagdgenossenschaftssatzungen, Jagdpachtverträgen und Jagdgesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Jagdbezirken
  • Jagderlaubnisse
  • Verkehrssicherungspflichten

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

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