Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Herr Dr. von Eickstedt, selbst Jagdscheininhaber, und Frau Gottschalk beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent und zuverlässig, wenn sie Probleme mit Ihrem Jagdpachtvertrag, einem Wildschaden etc. haben. Zu unseren Mandanten zählen Jagdpächter, Landwirte, Jagdgenossenschaften, Grundeigentümer, Forstämter und natürlich Jäger und Sportschützen.
Besondere Expertise: