Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Eine gute Vorbereitung und Begleitung einer Betriebsprüfung ist unserer Meinung nach sehr wichtig. Wir verfügen über fundamentale Steuerrechtskenntnisse, die oft notwendig sind, um inkorrekte Betrachtungsweisen der Betriebsprüfung, die manchmal auf der Basis fehlerhafter Anweisungen der Finanzverwaltung entstehen, entgegenzuwirken.
Die von uns erstellten Buchführungs- und Abschlussdaten bereiten wir für die Betriebsprüfung vor. Ebenso stehen wir dem Prüfer während der Betriebsprüfung für Fragen zur Verfügung und nehmen auch an der Schlussbesprechung teil, um das optimale Ergebnis für Sie zu verhandeln.