Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Das Forstrecht ist ein facettenreiches europarechtlich vorgeprägtes Rechtsgebiet, das sowohl durch Bundesrecht (Bundeswaldgesetz), als auch die Landesrechte (Waldgesetze der Länder) näher ausgestaltet ist.
Waldbesitzer haben bestimmte Verkehrssicherungspflichten, insbesondere bei der Anlegung von Waldwegen und neben einer allgemeinen Bewirtschaftungspflicht bestehen auch für eine Vielzahl von Bewirtschaftungsformen wie Waldumwandlungsgenehmigung, Genehmigungen für Kahlhiebe und vorzeitiger Holzernte Genehmigungsvorbehalte.
Herr Dr. von Eickstedt und Frau Gottschalk beraten und vertreten Waldbesitzer, Landwirte, Forstbetriebsinhaber, Forstwirtschaftsgemeinschaften und Forstwirtschaftsgenossenschaften.
Besondere Expertisen bestehen in folgenden Themenfeldern: