Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Das Forstrecht ist ein facettenreiches europarechtlich vorgeprägtes Rechtsgebiet, das sowohl durch Bundesrecht (Bundeswaldgesetz), als auch die Landesrechte (Waldgesetze der Länder) näher ausgestaltet ist.
Waldbesitzer haben bestimmte Verkehrssicherungspflichten, insbesondere bei der Anlegung von Waldwegen und neben einer allgemeinen Bewirtschaftungspflicht bestehen auch für eine Vielzahl von Bewirtschaftungsformen wie Waldumwandlungsgenehmigung, Genehmigungen für Kahlhiebe und vorzeitiger Holzernte Genehmigungsvorbehalte.
Herr Dr. von Eickstedt berät und vertritt Waldbesitzer, Landwirte, Forstbetriebsinhaber, Forstwirtschaftsgemeinschaften und Forstwirtschaftsgenossenschaften.
Besondere Expertisen hat er in folgenden Themenfeldern: