Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Zusammenwirken von spezialisierten Rechtsanwälten, kompetenten Steuerberatern und erfahrenen Notaren garantiert unseren Mandanten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir verstehen uns als modernen Dienstleister mit einem ausgeprägten Verständnis für betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste, ist das aus steuerlicher Sicht zunächst unproblematisch. Kommen Sie aber über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone heraus, wird das Finanzamt auf Dauer Ihre Gewinnerzielungsabsicht bestreiten und Ihre Tätigkeit als „Liebhaberei“ einstufen.
Oftmals werden von den Finanzämtern bis zu fünf Jahre lang Verluste unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannt und plötzlich, für den Steuerpflichtigen häufig unerwartet, folgen Änderungsbescheide, in denen die Verluste gestrichen worden sind und das zu versteuernde Einkommen sich rückwirkend erhöht. Die unerfreuliche Folge: Sie werden zu Steuernachzahlungen aufgefordert, die auch pro Jahr verzinst werden müssen.
Wir beraten unsere Mandanten in Fragen rund um das Thema Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei: