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Tätigkeitsbereiche für Landwirte

Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Liebhabereipüfungen

Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste, ist das aus steuerlicher Sicht zunächst unproblematisch. Kommen Sie aber über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone heraus, wird das Finanzamt auf Dauer Ihre Gewinnerzielungsabsicht bestreiten und Ihre Tätigkeit als „Liebhaberei“ einstufen.

Oftmals werden von den Finanzämtern bis zu fünf Jahre lang Verluste unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannt und plötzlich, für den Steuerpflichtigen häufig unerwartet, folgen Änderungsbescheide, in denen die Verluste gestrichen worden sind und das zu versteuernde Einkommen sich rückwirkend erhöht. Die unerfreuliche Folge: Sie werden zu Steuernachzahlungen aufgefordert, die auch pro Jahr verzinst werden müssen.

Wir beraten unsere Mandanten in Fragen rund um das Thema Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei:

  • Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht
  • Einspruchsführung gegen Steuerbescheide
  • Konzeptberatung aus steuerrechtlicher Sicht

Oliver Kastens-Plump +

Oliver Kastens-Plump M. Sc.

Steuerberater

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Dr. Dirk Kuhlmann +

Dr. Dirk Kuhlmann

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Dr. Ludwig Reeßing +

Dr. Ludwig Reeßing

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Olaf Wachendorf +

Olaf Wachendorf

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