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Tätigkeitsbereiche für Landwirte

Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Viehrecht

Die rechtlichen Anforderungen in der Tierhaltung nehmen beständig zu.

Wir beraten Züchter und Tierhalter umfassend im Viehrechts. Insbesondere in folgenden Bereichen:

  • tierschutzrechtliches Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Abwehr- und Geltendmachung von Ansprüchen aus der Tierhalter- und der Tieraufseherhaftung.

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

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