Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Landwirtschaftliche Bauvorhaben sind sehr komplexe Vorhaben. Da viele technisch hoch komplexe Anforderungen beachtet werden müssen, ist die Hinzuziehung eines Architekten oft erforderlich und sinnvoll. Damit Sie bei der Planung/Vertragsgestaltung/Realisierung Ihres Bauvorhabens bzw. in der Gewährleistungszeit nichts übersehen, stehen wir Ihnen mit unserer hochspezialisierten, fachanwaltlichen Beratung kompetent zur Seite und begleiten Sie gern in allen Fragen Architektenrechts.
Hierzu zählen insbesondere:
Ihre rechtliche Absicherung ist ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg. Unsere erfahrenen und spezialisierten Anwälte sind Meister Ihres Fachs und kennen die Rechtslage und aktuelle Vorschriften. Besonderen Wert legen wir auf eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung. Auf Augenhöhe, durchsetzungsstark und unkompliziert.