Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Gern erstellen wir den Jahresabschluss für Sie. So können Sie sicher sein, dass alle steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt und sämtliche Sparmöglichkeiten optimal ausgeschöpft werden.
Die Alternativen bereiten wir verständlich auf und erleichtern Ihnen so die Entscheidungsfindung.
Sie haben Zeit, sich auf Ihr operatives Geschäft zu konzentrieren. Über die Erstellung des Jahresabschlusses erhalten Sie, wenn gewünscht, einen Bericht. Dieser kann auf Wunsch auch einen zusätzlichen Erläuterungsteil enthalten, , der Ihre Zahlen optisch ansprechend präsentiert. Damit können Sie auch Terminen mit Banken gelassen entgegensehen.