Kleine & mittlere Unternehmen Kleine & mittlere Unternehmen

Sie haben sich etwas aufgebaut.
Wir beschützen es.

Komm ins Team

 

Tätigkeitsbereiche für kleine & mittelständische Unternehmen

Das Zusammenwirken von spezialisierten Rechtsanwälten, kompetenten Steuerberatern und erfahrenen Notaren garantiert unseren Mandanten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir verstehen uns als modernen Dienstleister mit einem ausgeprägten Verständnis für betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Vererben

Die Gestaltung der Vermögensübertragung von Todes wegen stellt einen weiteren Schwerpunkt der bei uns tätigen Notare dar. Eine wesentliche Besonderheit der Vermögens- und der Unternehmensnachfolge ist, dass in ihr zahlreiche, auch fachübergreifende Rechts- und Fachgebiete, zusammenfließen. Zu den Kerngebieten der Nachfolgeplanung gehören neben dem Erbrecht das Gesellschaftsrecht, das eheliche Güterrecht und – sämtliche Gebiete überlagernd – das Steuerrecht. Nachfolgeberatung ist daher stets ganzheitliche Beratung. Deshalb setzen unsere Notare oft in interdisziplinären Teams, insbesondere unter Beteiligung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Banken, die mit dem / -n Beteiligten erarbeiteten Gestaltungsziele um. Dazu gehört das Einzeltestament genauso wie zweiseitige Verfügungen von Todes wegen (Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag).

Ist der Nachlass gesamthänderisch in einer Erbengemeinschaft gebunden – weil beispielsweise eine vorausschauende Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge von Todes wegen fehlte – erarbeiten unsere Notare mit Ihnen einen Erbauseinandersetzungsvertrag, der der Aufteilung und Überführung des Nachlassvermögens in Allein- oder Bruchteilseigentum der einzelnen Miterben dient. Auch insoweit ist unser interdisziplinärer Ansatz Selbstverständnis unserer notariellen Tätigkeit. Als Unternehmer wissen wir, dass es die Zerschlagung von wirtschaftlichen Werten zu vermeiden gilt. Eine gelungene Erbauseinandersetzung dient überdies der langfristigen Wahrung des Familienfriedens – ein Wert, der nach unserer (anwaltlichen) Erfahrung nicht hoch genug geschätzt werden kann.

Wir beurkunden und beraten im Wesentlichen in folgenden Bereichen:

  • Letztwillige Verfügungen
  • Testamente
  • Ehegattenerbverträge
  • Gemeinschaftliche Testamente
  • Vermächtnisse, Auflagen, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung
  • Verzicht auf Erbe oder Pflichtteil
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Erbscheinantrag oder Hoffolgezeugnis bei Landwirten

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf
Dr. Randolf Friedrichs +

Dr. Randolf Friedrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf
Dr. Bernhard Martini +

Dr. Bernhard Martini

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Arbeitsrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf
Christoph Ziems +

Christoph Ziems

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf