Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Zusammenwirken von spezialisierten Rechtsanwälten, kompetenten Steuerberatern und erfahrenen Notaren garantiert unseren Mandanten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir verstehen uns als modernen Dienstleister mit einem ausgeprägten Verständnis für betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Dadurch, dass das Landwirtschaftsrecht einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit darstellt, können wir Hofübergabeverträge sehr interessengerecht gestalten.
Ähnliches gilt für die Begründung und die Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentum, bei denen wir auf anwaltliche Spezialkenntnisse auf den Gebieten des Bau- und Wohnungseigentumsrecht zurückgreifen können.
Auf Ihren speziellen Sachverhalt zugeschnitten, werden wir Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten in einem ausführlichen Beratungsgespräch darlegen.
Gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Beratern, wie unseren Steuerberatern und landwirtschaftlichen Beratungsstellen.
Ziel ist eine alle Rechtsbereiche berücksichtigende und in Ihrem Interesse optimierte Vertragsgestaltung.