Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Dadurch, dass das Landwirtschaftsrecht einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit darstellt, können wir Hofübergabeverträge sehr interessengerecht gestalten.
Ähnliches gilt für die Begründung und die Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentum, bei denen wir auf anwaltliche Spezialkenntnisse auf den Gebieten des Bau- und Wohnungseigentumsrecht zurückgreifen können.
Auf Ihren speziellen Sachverhalt zugeschnitten, werden wir Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten in einem ausführlichen Beratungsgespräch darlegen.
Gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Beratern, wie unseren Steuerberatern und landwirtschaftlichen Beratungsstellen.
Ziel ist eine alle Rechtsbereiche berücksichtigende und in Ihrem Interesse optimierte Vertragsgestaltung.