Private Haushalte Private Haushalte

Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.

 

Tätigkeitsbereiche für kleine & mittelständische Unternehmen

Das Zusammenwirken von spezialisierten Rechtsanwälten, kompetenten Steuerberatern und erfahrenen Notaren garantiert unseren Mandanten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir verstehen uns als modernen Dienstleister mit einem ausgeprägten Verständnis für betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Forstrecht

Das Forstrecht ist ein facettenreiches europarechtlich vorgeprägtes Rechtsgebiet, das sowohl durch Bundesrecht (Bundeswaldgesetz), als auch die Landesrechte (Waldgesetze der Länder) näher ausgestaltet ist.

Waldbesitzer haben bestimmte Verkehrssicherungspflichten, insbesondere bei der Anlegung von Waldwegen und neben einer allgemeinen Bewirtschaftungspflicht bestehen auch für eine Vielzahl von Bewirtschaftungsformen wie Waldumwandlungsgenehmigung, Genehmigungen für Kahlhiebe und vorzeitiger Holzernte Genehmigungsvorbehalte.

Herr Dr. von Eickstedt berät und vertritt Waldbesitzer, Landwirte, Forstbetriebsinhaber, Forstwirtschaftsgemeinschaften und Forstwirtschaftsgenossenschaften.

Besondere Expertisen hat er in folgenden Themenfeldern:

  • Rechte und Pflichten bei Waldeigentum
  • Erstaufforstung, Wiederaufforstung
  • Forstumwandlung
  • Waldnachbarschaft
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Schadensersatz bei Wildschäden, Rückeschäden und Holzdiebstählen
  • Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren mit forstrechtlichem Bezug
  • Walderhaltung und Waldbewirtschaftung
  • Schutzreservate, Nationalparke und Naturschutzgebiete
  • Regulierung von Waldbrandschäden
  • Holznutzungsrechten
  • Ablösung von Forstrechten
  • Wegerechte
  • Gestaltung von Pacht- und Nutzungsverträgen
  • Wahrung von Eigentümerinteressen, beispielsweise bei Wald- und Biotopkartierungsmaßnahmen nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf