Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.
Im Bereich der Rechtsberatung sind wir der Fels in der Brandung. Wir hören Ihnen in Ruhe zu und lösen Ihre Angelegenheiten möglichst schnell und vor allem wirtschaftlich.
Die Dienstleistungen unserer Steuerberater dienen in erster Linie der Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten und beugen finanziellen Einbußen vor.
Das Forstrecht ist ein facettenreiches europarechtlich vorgeprägtes Rechtsgebiet, das sowohl durch Bundesrecht (Bundeswaldgesetz), als auch die Landesrechte (Waldgesetze der Länder) näher ausgestaltet ist.
Waldbesitzer haben bestimmte Verkehrssicherungspflichten, insbesondere bei der Anlegung von Waldwegen und neben einer allgemeinen Bewirtschaftungspflicht bestehen auch für eine Vielzahl von Bewirtschaftungsformen wie Waldumwandlungsgenehmigung, Genehmigungen für Kahlhiebe und vorzeitiger Holzernte Genehmigungsvorbehalte.
Herr Dr. von Eickstedt und Frau Gottschalk beraten und vertreten Waldbesitzer, Landwirte, Forstbetriebsinhaber, Forstwirtschaftsgemeinschaften und Forstwirtschaftsgenossenschaften.
Besondere Expertisen bestehen in folgenden Themenfeldern: