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Tätigkeitsbereiche für Private Haushalte

Im Bereich der Rechtsberatung sind wir der Fels in der Brandung. Wir hören Ihnen in Ruhe zu und lösen Ihre Angelegenheiten möglichst schnell und vor allem wirtschaftlich.
Die Dienstleistungen unserer Steuerberater dienen in erster Linie der Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten und beugen finanziellen Einbußen vor.

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein schwieriges und für den Laien nur schwer verständliches Rechtsgebiet. Dr. Friedrichs führt Sie sicher und souverän durch den „Paragraphendschungel“ sowohl bei der Beratung und dem Entwurf von Testamenten und Erbverträgen, als auch bei der Vertretung bei Streitigkeiten mit Miterben oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Er berät Sie im Wesentlichen in folgenden Bereichen

  • Beratung über die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht,
  • Gestaltung der Erbfolge (Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag),
  • Beratung von Erben und Vermächtnisnehmern,
  • Beratung in Fällen der Nachlassinsolvenz und Erbenhaftung,
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei allen Erbstreitigkeiten,
  • Vertretung in Erbscheinverfahren.

Dr. Randolf Friedrichs +

Dr. Randolf Friedrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar

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