Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Ob Startkapital zur Existenzgründung, Einrichtung oder Erhöhung Ihres Kontokorrentkredites, die Beantragung eines Finanzierungskredites oder die Beantragung von Fördermitteln – wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Vorbereitung und bei der Durchführung des Gesprächs mit Ihrem Bankberater.
Damit Ihre Chancen auf eine Kreditvergabe steigen, ist es besonders wichtig, beim Gespräch allen quantitativen sowie qualitativen Ansprüchen Ihrer Bank gerecht zu werden.
Durch unsere aussagekräftigen Auswertungen in Verbindung mit persönlichen Beratungsgesprächen geben wir Ihnen alles Notwendige an die Hand.