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Tätigkeitsbereiche für Landwirte

Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Gesellschaftsrecht

In diesem Bereich sind unsere weitreichenden steuerlichen und rechtlichen Expertisen von besonderer Bedeutung für unsere Mandanten, da sie maßgeblich zu einer ganzheitlichen Lösung beitragen und für sie den optimalen Nutzen generieren.

Möchten Sie ein Unternehmen gründen, geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform. Gründen Sie allein oder mit anderen zusammen? Volles Risiko oder voller Haftungsschutz? Wir stehen Ihnen unkompliziert und mit Rat und Tat zur Seite. So bauen Sie auf einem guten Fundament auf.

Auch nach der Gründung bleiben wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie im Wesentlichen bei:

  • Gründung von GmbH und GmbH & Co. KG mit Gesellschaftsvertrag
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Satzungsänderungen (Änderungen des Gesellschaftsvertrags)

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

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Dr. Randolf Friedrichs +

Dr. Randolf Friedrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar

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Dr. Bernhard Martini +

Dr. Bernhard Martini

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Arbeitsrecht und Notar

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Christoph Ziems +

Christoph Ziems

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

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