Landwirte Landwirte

Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.

Komm ins Team

 

Tätigkeitsbereiche für Landwirte

Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Erbrecht

Das Erbrecht des BGB weist bereits zahlreiche Besonderheiten auf. Sind landwirtschaftliche Betriebe Bestandteil des Nachlasses, kommen die Regelungen der Höfeordnung (HöfeO) hinzu, die in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Anwendung findet. Deshalb sind überdurchschnittliche Kenntnisse dieses Sondererbrechts und der zur Höfeordnung ergangenen Rechtsprechung unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte, erfolgreiche Rechtsberatung.

Wir beraten Familien, Hofeigentümer, Hofnachfolger und -abgeber sowie die sog. „weichenden Erben“ in allen relevanten Fragen rund um das land- und forstwirtschaftliche Erbrecht.

Wir geben Ihnen Antworten auf folgende Fragestellungen:

  • Handelt es sich bei der Besitzung um einen Hof bzw. findet die HöfeO überhaupt Anwendung?
  • Was gehört zum Hofvermögen, was zum hoffreien Vermögen?
  • Ist der Hoferbe wirtschaftsfähig?
  • Bestehen und, wenn ja, in welcher Höhe Abfindungsansprüche (§ 12 HöfeO) und Nachabfindungsansprüche (§ 13 HöfeO) der weichenden Erben?
  • Welche Rechte und Ansprüche umfasst das sog. Altenteil?

Auch bei der Nachfolge in einen landwirtschaftlichen Betrieb / Hof im Sinne der HöfeO fließen zahlreiche, auch fachübergreifende Rechts- und Fachgebiete zusammen. Zu nennen sind neben dem Erbrecht das Gesellschaftsrecht, das eheliche Güterrecht und – sämtliche Gebiete überlagernd – das Steuerrecht. Deshalb ist aktives und um- und weitsichtiges Handeln unabdingbar. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzen Ihre Gestaltungsziele um, damit Ihr landwirtschaftlicher Betrieb und die mit diesem ggf. zusammenhängenden Unternehmen auch von der kommenden Generationen erfolgreich weitergeführt werden können.

Dr. Randolf Friedrichs +

Dr. Randolf Friedrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf
Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

Lebenslaufweiter zum Lebenslauf