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Tätigkeitsbereiche für Private Haushalte

Im Bereich der Rechtsberatung sind wir der Fels in der Brandung. Wir hören Ihnen in Ruhe zu und lösen Ihre Angelegenheiten möglichst schnell und vor allem wirtschaftlich.
Die Dienstleistungen unserer Steuerberater dienen in erster Linie der Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten und beugen finanziellen Einbußen vor.

Vererben

Ein Testament kann sowohl handschriftlich als auch durch notarielle Beurkundung errichtet werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele der „selbstgestrickten“ handschriftlichen Testamente nicht deutlich genug formuliert sind und damit Anlass zu Streit und teuren Gerichtsverfahren geben. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie deshalb ein notarielles Testament wählen. Das notarielle Testament bietet Ihnen vor allem folgende Vorteile:

  • Wir beraten Sie umfassend über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und stellen sicher, dass das Testament Ihren Vorstellungen entspricht und wirksam ist. Die Beratung, Erstellung eines Entwurfs und eventuelle Änderungen sind in den Notarkosten inbegriffen.
  • Wir prüfen die Testierfähigkeit bei Abfassung des Testaments und schützen es damit vor späteren gerichtlichen Anfechtungen.
  • Durch die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht stellen Sie sicher, dass es im Todesfalle tatsächlich gefunden wird.
  • Das notarielle Testament kann in Grundbuchangelegenheiten einen Erbschein ersparen. Die Notargebühren für den Antrag und die Gerichtsgebühren für den Erbschein, die sich in Summe auf das Doppelte der Notargebühren für das Testament belaufen, fallen damit weg.

Gern beraten und beurkunden wir in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung der Erbfolge durch Testament, Ehegattentestament und Erbvertrag
  • Beurkundung von Erbscheinsanträgen
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag mit u.a.
  • Bestimmung Vormund bei minderjährigen Kindern
  • Anordnung Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnissen
  • Besondere Testamente: Geschiedenentestament, Testament bei Patchworkfamilie, Behindertentestament u.a.
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Erbausschlagungen
  • Beurkundung von Erbausschlagungen, Pflichtteilsverzichtsverträgen, Erbverzichtsverträgen, Widerruf von Testamenten
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Gestaltung des letzten Willens erfordert viel Erfahrung und weitreichendes Wissen. Um eine zukunftssichere Lösung für den Erbfall zu gewährleisten, behalten unsere Notare deshalb auch Aspekte aus dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und vor allem auch aus dem Steuerrecht im Auge.

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt +

Dr. Falk-Rembert von Eickstedt

Fachanwalt für Agrarrecht und Notar

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Dr. Randolf Friedrichs +

Dr. Randolf Friedrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar

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Dr. Bernhard Martini +

Dr. Bernhard Martini

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Arbeitsrecht und Notar

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Christoph Ziems +

Christoph Ziems

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

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