Wir sprechen Ihre Sprache und
engagieren uns in Ihrer Branche.
Das Agrar- bzw. Landwirtschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir beraten und vertreten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen, meist unbekannten, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Unsere Kanzlei ist mit erfahrenen Rechtsanwälten seit vielen Jahren auf allen Gebieten des Arbeitsrechts im landwirtschaftlichen Bereich tätig.
Insbesondere erbringen wir für Sie folgende Leistungen: